Pflege, Haushaltshilfe und Betreuung
Pflege und Haushaltshilfe
Wir als Pflegedienst unterstützen Sie bei der Haushaltsführung und helfen Ihnen die Schwierigkeiten des Alltags zu bewältigen. Hier ein kleiner Auszug unserer Leistungsangebote:
- Unsere geschulten Pflegekräfte sind für Sie da bei der Körperpflege, z.B. beim Waschen, Duschen, Baden, Haare waschen, Rasieren, Zahnpflege etc. und bei allen Arbeiten, die im Haushalt anfallen: wir reinigen z.B. die Wohnung, erledigen Ihre Einkäufe, bereiten die Mahlzeiten zu, achten auf Essen und Trinken und waschen die Wäsche.
- Benötigen Sie Unterstützung bei der Fortbewegung helfen wir Ihnen beim Treppensteigen, Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden und beim Verlassen der Wohnung.
- Unsere weiteren Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung sind z. B. die Verhinderungspflege, Beratungsbesuche §37 und die kostenlose Pflegeberatung, Abwicklung des monatlichen Lebensunterhalts durch die Einrichtung eines Treuhandkontos, Ausführung einer Grundreinigung der Wohnung.
- Wir arbeiten eng mit verschiedenen Versorgungseinrichtungen zusammen und vermitteln für Sie unkompliziert ergänzende Hilfen, z. B. Hausnotruf, medizinische Fußpflege, Physiotherapie, fahrbarer Mittagstisch, Pflegehilfsmitteln etc.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen können über die Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Hierfür stellen die Pflegekassen den Versicherten monatlich einen Festbetrag zur Verfügung.
Diese können verwendet werden für besondere Anleitungs- und Betreuungsleistungen, die im Rahmen der Grundpflege zusätzlich durchgeführt werden. Sie können jedoch nicht für Leistungen der Grundpflege selbst verwendet werden.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Betreuungs- und Entlastungsleistungen z. B. für: einfach mal spazieren gehen, Gespräche, etwas spielen, gemeinsam kochen, soziale Kontakte pflegen und vieles Mehr.
Neben den Betreuungsleistungen kann der Zuschuss auch zur Erstattung der Kosten für andere Dienstleistungen verwendet werden, die pflegende Angehörige zu ihrer Entlastung und Bewältigung des Pflegealltags durch einen ambulanten Pflegedienst ausführen lassen.
Hier einige Leistungsbeispiele, die von der Pflegekasse bezahlt werden:
der Hausputz, die Wäschepflege, die Blumenpflege, die Versorgung von Haustieren, Begleitung beim Einkauf und zu Arzt- oder anderen Terminen, aber auch Hilfen bei nicht alltäglichen Arbeiten im Haushalt, wie zum Beispiel der Frühjahrsputz.
Es können auch Botengänge sein, beispielsweise zur Post, zur Apotheke, zur Bücherei oder zu Behörden, und auch die Unterstützung bei der alltäglichen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Banken.