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Pflegeversicherung



Informationen zur Pflegeversicherung

wurde 1995 eingeführt, um jedem Bürger für den Fall, dass er pflegebedürftig wird, eine Grundsicherung zu gewährleisten. Jeder ist dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert ist. Wer sich privat krankenversichert, muss eine private "Pflege-Pflichtversicherung" abschließen.

Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegebedürftiger und damit für den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung ist ein Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten täglich. Die notwendige Hilfe für die Grundpflege (Körperpflege, Mobilität und Ernährung) muss dabei mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Hilfe im Haushalt.

Leistungen der Pflegeversicherung sind wahlweise entweder die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes (Sachleistungen) oder das Pflegegeld. Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss der Pflegebedürftige einen Antrag stellen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft dann, ob ein Anspruch auf Leistung vorliegt und welcher Pflegestufe der Pflegebedürftige zugeordnet wird.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne, wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung oder genauere Informationen zum Thema Pflegeversicherung wünschen. Rufen Sie uns einfach an!

Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch gerne die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze, wenn Sie sich für den Bezug von Pflegegeld entschieden haben
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